Tabakfreies Shisha-Café darf vorerst weiter betrieben werden

Mit der Einführung des strikten Rauchverbotes in Kneipen und Restaurants in Bayern und deutschlandweit, sah es auf einmal ziemlich eng aus für die Besitzer von Shisha-Cafés. Jetzt hat das bayerische Verwaltungsgerichtsbarkeit (VGH Bayern) in einem Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Shisha- Café, in dem ausschließlich tabakfreie Wasserpfeifen mit Shiazo-Steinen oder getrockneten Früchten angeboten werden, vorerst weiter betrieben werden darf. Da heißt es aufatmen für alle Freunde des gepflegten Shisha-Konsums, auch wenn es nur die light Version ist.

Antragstellerin ist eine Shisha-Café-Betreiberin in München. Durch das Gesundheitsschutzgesetz kam ihr Café in Bedrängnis und erhielt bereits Bußbescheide. Daher hatte die Antragstellerin die vorläufige Feststellung beantragt, dass der Betrieb eines tabakfreien Shisha-Cafés nach dem Gesundheitsschutzgesetz zulässig ist. Das VG hatte den Antrag in erster Instanz abgelehnt, doch das VGH hat der Beschwerde nun stattgegeben.

Nach Auffassung des VGH bezieht sich der Nichtraucherschutz nach dem Gesundheitsschutzgesetz nur auf den Schutz vor Tabakrauch. Zwar sei das Gesundheitsschutzgesetz nicht ausdrücklich auf  Tabakrauch beschränkt, dies ergebe sich jedoch aus der Gesetzesbegründung. Ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung gibt es nicht. Beschluss des VGH Bayern vom 30.11.2010, Az.: 9 CE 2468/10

Quelle: Pressemitteilung des VGH Bayern vom 01.12.2010

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