Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak

Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak

Am 20.05.2016 trat eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) in Kraft, die einige Veränderungen im Bereich des Tabakerzeugnisgesetz mit sich bringt.
Explizit sind die Bereiche der Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen, sowie verwandten Erzeugnissen rechtlich betroffen. Da wir nicht von den Gesetzesänderungen bezüglich der Zigaretten etc. betroffen sind, beziehen wir uns ausschließlich auf den Teil, der auf die Shisha-Branche zutrifft.

Am deutlichsten ist die Neuerung wohl bei der Tabakverpackung, die sich ähnlich wie bei Zigarettenschachteln gestaltet. Demnach müssen nun Warnhinweise auf der Vorder- und Rückseite angebracht werden. Diese müssen in Form von Bild und Text erfolgen und mindestens zu 65 Prozent die Verpackungsoberfläche bedecken.

Außerdem dürfen die Namen der einzelnen Tabaksorten nicht mehr auf die einzelnen Geschmacksrichtungen schließen lassen. Der Hersteller Adalya hat dazu schon eine Liste mit den neuen Bezeichnungen herausgegeben. Die in unserem Shop geführten Geschmacksrichtungen werden dann folgende Namen tragen müssen:

Alter Name Neuer Name
Blueberry & Mint Blue Cool
Cola & Orange Code Orion
Grape & Mint Twist Cool
Green Lemon & Mint GreenLeonCool
Ice Lime on the Rocks Ice Lie on the Rocks
Lemon Pie LeonPi
Mango Tango & Ice Mng Tango Ice
Mint Cool
Orange Orion
Peach & Mint Berlin Night’s
Vanilla Van
Watermelon Waterlon

Quelle:  Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG im Amtsblatt der Europäischen Union (L 127/1) vom 29.04.2014 richtlinie-eu entwurf-tabakerzeugnisgesetz