Facebook und Youtube Wandel für die Shisha Szene

Wie sicherlich einige von euch mitbekommen haben, hat Facebook am 31. Juli 2019 seine Nutzungsbedingungen aktualisiert und geht jetzt verschärft gegen Raucher Inhalte vor. Wo früher noch der private Verkauf von Tabak und gebrauchten Shishas in den Fb-Gruppen toleriert wurde, wird dieser inzwischen massiv kontrolliert. Diese Konsequenz haben viele Facebook Gruppen schnell zu spüren bekommen. Verkaufsgruppen wurden gesperrt und andere Shisha Gruppen, die dem Austausch dienen, wurden temporär gesperrt. Auch Youtube ist von dieser Thematik leider nicht unbetroffen. Viele Reviewer hatten bereits ein Maulkorb, durch die EU-Tabakrichtlinie TPD3, wo durch die Tabakwerbung verschärft wurde. Doch das Youtuber wie Nico Slowmo oder ShishaSchmitty, wegen „banaler“ Gründen, eine 30 Tägige Livestream sperre bekommen und sogar letzterer entmonotarisiert wird, ist neu.

Alternativen Plattformen zum Thema Shisha

Umso erfreulicher ist es, dass es einige Plattformen im Internet gibt, die an Alternativen arbeiten. Einer dieser wollen wir euch heute etwas näher vorstellen. Es geht um Lekssmoke Shisha Anegbote, Rabatte und Gutscheine. Es ist ein Blog der von zwei Freunden betrieben wird und unserer Meinung nach mehr Aufmerksamkeit verdient hat.

Neben qualitativen und unabhängigen Reviews, erwarten euch hier auch täglich neue Shisha Rabatt und Gutscheincodes. Auch arbeiten die Jungs an einem neuen Feature namens „Leks Shisha Together“. Wir sind gespannt und können einen Besuch nur wärmstens empfehlen.

Was ist ein Molassefänger?

Molassefänger sind momentan in aller Munde und wirklich angesagt. Doch gerade Einsteiger stehen oft vor der Frage, was sie mit diesem Teil überhaupt anfangen sollen und wie es benutzt wird.
Der Sinn und Zweck eines Molassefänger ist grundsätzlich, die überschüssige Flüssigkeit des Tabaks aufzufangen. Bei sehr feuchten Tabaksorten passiert es nämlich häufig, dass die überflüssige Molasse aus dem Kopf in die Rauchsäule läuft und diese hartnäckig verschmutzt. Bei Glasshishas sieht dies besonders unästhetisch aus. Damit das nicht passiert, kann man einen Molassefänger verwenden. Wie der Name schon sagt, wird dort die Flüssigkeit gesammelt und die Rauchsäule bleibt sauber. Außerdem gibt es viele verschiedene Designs, die die gesamte Shisha optisch noch aufwerten.

Was ist beim Schliff zu beachten?

Im Zusammenhang mit Molassefängern fällig immer wieder der Begriff „Schliff„. Dabei geht es um die jeweiligen Verbindungsstellen, an denen sich der Molassefänger in den normalen Aufbau der Shisha einfügt. Die beiden üblichen Schliffe bei Shishas und Molassefängern aus Glas sind 18/8 und 29/2. Welchen Schliff man benötigt, hängt immer von der jeweiligen Shisha ab. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei einem 29/2-Schliff einen Adapter zum Ausgleich zu verwenden, um etwas flexibler zu sein und mehr Auswahl zu haben.

Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak

Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak

Am 20.05.2016 trat eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) in Kraft, die einige Veränderungen im Bereich des Tabakerzeugnisgesetz mit sich bringt.
Explizit sind die Bereiche der Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen, sowie verwandten Erzeugnissen rechtlich betroffen. Da wir nicht von den Gesetzesänderungen bezüglich der Zigaretten etc. betroffen sind, beziehen wir uns ausschließlich auf den Teil, der auf die Shisha-Branche zutrifft.

Am deutlichsten ist die Neuerung wohl bei der Tabakverpackung, die sich ähnlich wie bei Zigarettenschachteln gestaltet. Demnach müssen nun Warnhinweise auf der Vorder- und Rückseite angebracht werden. Diese müssen in Form von Bild und Text erfolgen und mindestens zu 65 Prozent die Verpackungsoberfläche bedecken.

Außerdem dürfen die Namen der einzelnen Tabaksorten nicht mehr auf die einzelnen Geschmacksrichtungen schließen lassen. Der Hersteller Adalya hat dazu schon eine Liste mit den neuen Bezeichnungen herausgegeben. Die in unserem Shop geführten Geschmacksrichtungen werden dann folgende Namen tragen müssen:

Alter Name Neuer Name
Blueberry & Mint Blue Cool
Cola & Orange Code Orion
Grape & Mint Twist Cool
Green Lemon & Mint GreenLeonCool
Ice Lime on the Rocks Ice Lie on the Rocks
Lemon Pie LeonPi
Mango Tango & Ice Mng Tango Ice
Mint Cool
Orange Orion
Peach & Mint Berlin Night’s
Vanilla Van
Watermelon Waterlon

Quelle:  Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG im Amtsblatt der Europäischen Union (L 127/1) vom 29.04.2014 richtlinie-eu entwurf-tabakerzeugnisgesetz

Gesetzesentwurf der Grünen zum Cannabisgesetz

Die Grünen unterbreiten Gesetzesentwurf zum sogenannten Cannabisgesetz

Viele Menschen werden wohl ahnen, dass es sich bei diesem Gesetzesentwurf nur um einen Vorschlag der grünen Bundestagsfraktion handeln kann. Denn wenn es nach den Grünen geht, soll Cannabis in Deutschland legalisiert werden.

Dabei liegt das Hauptargument der Grünen vor allem darin, dass man das Rauchen sowie den allgemeinen Konsum von Cannabis nicht weiter kriminalisieren wolle. Vielmehr gehe es darum, dass der Gesetzgeber eine entsprechende Kontrolle ausüben könne. Kiffen solle demnach unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Natürlich müsse man strenge Auflagen aushandeln und auch für Jugendliche solle Cannabis nicht frei zugänglich sein. Zudem weisen die Grünen auf die möglichen Steuereinnahmen sowie eine gleichzeitige, deutliche Entlastung der Polizei hin, die ebenfalls für diesen Schritt sprechen würden. Ganze 71 Seiten misst der Entwurf, der nun dem Bundestag vorgelegt wurde. Ob sich die Legalisierung von Cannabis in Deutschland durchsetzen kann, wird von den meisten Experten jedoch stark angezweifelt.

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Bald vielleicht nicht mehr illegal?!

Die wichtigsten Eckpunkte zur Legalisierung von Cannabis

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Menschen über 18 Jahren bis zu 30 Gramm Cannabis für ihren eigenen Konsum besitzen dürfen. Alternativ seien drei Cannabispflanzen erlaubt, um den Eigenbedarf zu decken.

Sowohl der Erwerb als auch der Besitz von Cannabis seien jedoch dann in jedem Fall verboten, wenn die betreffende Person ein Alter von mindestens 18 Jahren nicht erreicht hätte. In Bezug auf den Anbau, den Handel mit sowie auch den Verkauf der bisher illegalen Substanz sollten strenge Kontrollen eingeführt werden.

Eine entsprechende Genehmigung durch die Behörden sei in jedem Fall erforderlich. Um diese Genehmigung zu erhalten, müsse zunächst eine Prüfung durchlaufen werden. Verschiedene Sicherheitsauflagen seien zu erwarten. Für den Anbau und Handel soll es zudem zukünftig strenge Melde- und Dokumentationspflichten geben, sofern sich der Gesetzesentwurf durchsetzt.

Für den Verkauf der Substanz seien ausschließlich spezielle Fachgeschäfte zuständig. Weder ein Versandhandel noch ein Automatenverkauf von Cannabis sollen demnach zulässig sein. Dies diene vor allem dem Jugendschutz.

Jugendliche unter 18 Jahren dürften die auf Cannabis spezialisierten Fachgeschäfte demnach nicht betreten. Daher müsse man die Mitarbeiter dieser Läden entsprechend schulen. Auch zum Thema Verbraucherschutz haben sich die Grünen bei ihrem detaillierten Gesetzesentwurf viele Gedanken gemacht.

Die Cannabis-Produkte, die man künftig in Deutschland zulassen wolle, dürften nur aus sauberem Hanf produziert werden. Außerdem sehen die Grünen vor, dass eine strenge Kennzeichnungs- und Etikettierungspflicht einzuhalten sei. Auf den Packungsbeilagen, die ebenfalls zwingend mitgeliefert werden müssten, sollte der Cannabis-Konsument zudem wichtige Hinweise zu den Themen Drogensucht, Jugendschutz sowie der Wirkung und Dosierung von Cannabis nachlesen können. Auch mit einer ganz erheblichen Verbrauchssteuer sei zu rechnen.

Aktuell ist eine Besteuerung von zwischen vier und sechs Euro pro einem Gramm Cannabis angedacht. Dies würde zudem bedeuten, dass der Preis für legal erhältliches Cannabis ungefähr bei den Preisen auf dem Schwarzmarkt liegen würde.

Auch für den Straßenverkehr wolle man in Bezug auf den maximalen Cannabis-Konsum deutliche Grenzen und entsprechende Sanktionen, die mit den Sanktionen bei Alkoholvergehen zu vergleichen seien, einführen.

Wie stehen die Erfolgschancen des Gesetzesentwurfs?

Wenn man bedenkt, dass die verschiedensten Arten von Raucherzubehör, welches auch von Cannabis-Konsumenten bereits jetzt genutzt wird und aktuell frei verkäuflich ist, ist dieser Gesetzesentwurf wohlmöglich der nächste logische Schritt.

Nicht nur in den Niederlanden wurde Cannabis bereits legalisiert, sondern auch in vielen US-Bundesstaaten sind immer mehr Bemühungen in diese Richtung zu beobachten. Spürbare wirtschaftliche Auswirkungen sind in jedem Fall nicht von der Hand zu weisen.

Ob dies für die Abgeordneten des Deutschen Bundestags Grund genug zur Legalisierung von Cannabis sein wird, ist jedoch eher fragwürdig. In jedem Fall ist in Deutschland eine heiße Debatte zu diesem Thema entbrannt, deren Ausgang weiter ungewiss ist. Einen solch detaillierten Gesetzesentwurf hat es bisher in Deutschland noch nicht gegeben.
Was meint ihr dazu? Ist so ein Gesetz sinnvoll?

Shisha-Kohle: Zoll warnt vor Plagiaten

Fast alle Sachen, die es bei uns in Deutschland zu kaufen gibt, werden auch von illegalen Firmen hergestellt, die ihren Sitz meistens im Ausland haben. Der Zoll versucht seit Jahren diesen illegalen Machenschaften auf die Schliche zu kommen – und zwar nicht nur, weil die „echten“ Hersteller und Händler durch die illegal hergestellten Plagiate geschädigt werden, sondern weil die nachgemachten Produkte auch ein  Gesundheitsrisiko darstellen können.

Besonders hoch her geht es am Frankfurter Flughafen. Kein Wunder, schließlich ist der Flughafen ein Drehkreuz für den Flugverkehr in Europa. Nicht nur etliche Passagiere steigen hier ein und um, sondern es werden auch massenhaft Waren um- und ausgeladen. Dem Zoll gehen hier regelmäßig Plagiate in die Fänge, die illegal ins Land geschafft werden. Unter den vielen Kopien sind auch immer mehr Shisha-Produkte, wie zum Beispiel gefälschte Shisha-Kohle.

Gefälschte Kohle: unkontrolliertes Abbrennen

Gleich 50 Kilogramm gefälschter Kohle sind den Zollfahndern vor kurzem ins Netz gegangen, berichtet die Osnabrücker Zeitung in ihrer Online-Ausgabe. Bestimmt war die Ware für einen Importhändler aus dem Kreis Gießen. Die Kohle kann für den Verbraucher richtig gefährlich sein, denn das Abbrennen geschieht eher unkontrolliert. „Die Rauchentwicklung ist höher und der Ascherückstand größer, wodurch von einer deutlich höheren Aufnahme des giftigen Kohlenmonoxids und somit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung auszugehen ist“, erklärt der Leiter des Hauptzollamts Frankfurt, Albrecht Vieth, laut dem Bericht. Was also harmlos wirkt, kann üble Folgen für die Konsumenten haben.

Ganz klar, wir sind der Meinung, dass dieses Risiko total überflüssig ist – zumal es die Shisha Kohle zu fairen Preisen bei uns im Online-Shop gibt.