Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak

Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak

Am 20.05.2016 trat eine neue EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) in Kraft, die einige Veränderungen im Bereich des Tabakerzeugnisgesetz mit sich bringt.
Explizit sind die Bereiche der Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen, sowie verwandten Erzeugnissen rechtlich betroffen. Da wir nicht von den Gesetzesänderungen bezüglich der Zigaretten etc. betroffen sind, beziehen wir uns ausschließlich auf den Teil, der auf die Shisha-Branche zutrifft.

Am deutlichsten ist die Neuerung wohl bei der Tabakverpackung, die sich ähnlich wie bei Zigarettenschachteln gestaltet. Demnach müssen nun Warnhinweise auf der Vorder- und Rückseite angebracht werden. Diese müssen in Form von Bild und Text erfolgen und mindestens zu 65 Prozent die Verpackungsoberfläche bedecken.

Außerdem dürfen die Namen der einzelnen Tabaksorten nicht mehr auf die einzelnen Geschmacksrichtungen schließen lassen. Der Hersteller Adalya hat dazu schon eine Liste mit den neuen Bezeichnungen herausgegeben. Die in unserem Shop geführten Geschmacksrichtungen werden dann folgende Namen tragen müssen:

Alter Name Neuer Name
Blueberry & Mint Blue Cool
Cola & Orange Code Orion
Grape & Mint Twist Cool
Green Lemon & Mint GreenLeonCool
Ice Lime on the Rocks Ice Lie on the Rocks
Lemon Pie LeonPi
Mango Tango & Ice Mng Tango Ice
Mint Cool
Orange Orion
Peach & Mint Berlin Night’s
Vanilla Van
Watermelon Waterlon

Quelle:  Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG im Amtsblatt der Europäischen Union (L 127/1) vom 29.04.2014 richtlinie-eu entwurf-tabakerzeugnisgesetz

7 Antworten auf „Gesetzesänderung zum Verkauf von Tabak“

  1. Die Verpackungen sahen so gut aus, ob es wirklich jemand abhält vom Shishrauchen glaub ich wohl eher weniger.. Ich werde vermutlich meine alte Dosen aufheben und immer umfüllen, sieht einfach schicker aus.

    Danke für die Info, werde wohl die neuen Namen ersteinmal studieren müssen..

    Beste Grüße
    Marcel

  2. Das ist echt schade und so unnötig wieso denn die Namen ändern mit den Verpackungen okay, aber dann auch noch die Namen der Tabak Sorten mhh.
    Irgendwann wollen sie und das Shisha Rauchen noch ganz verbieten 😀
    Mir ist das aber irgendwie noch gar nicht mit der neuen Namensliste aufgefallen, ich Lese das hier nun das erste mal Komisch. Aber Danke für diesen Hinweis.

  3. Ich verstehe es auch absolut nicht warum man generell bei Tabak-Produkten gesetzlich vorgeschrieben bekommt gewisse Texte (teilweise auch verstörende Bilder) auf die Verpackung zu drucken, wohingegen Alkohol-Produkte im Punkt Design jede Freiheit genießen dürfen… Naja da steckt man nicht drin!
    Die Namensänderung stört mich eher weniger, da ich mich von Tabak-Geschmäckern so oder so lieber überaschen lasse so dass ich selber erschmecken kann was genau drin ist 🙂 Ich bestelle oft beispielsweise bei THS immer andere Tabak-Sorten um immer neue Geschmaks- bzw. Tabakmischungen kennen zu lernen.
    Viele Grüße

  4. In Deutschland ist bald alles verboten. Das Verhalten der Politiker ist extrem scheinheilig. Wenn sein wirklich was ändern wollte würden sie einfach die Preise erhöhen.

  5. Das hier ist natürlich weniger schlimm als die 5%-Feuchtigkeit Regelung, dennoch etwas übertrieben von deutscher politischer Seite. Viele Verpackungen haben extreme Abschreckbilder drauf und die Geschmackssorten müssen jetzt immer erklärt werden. Ich denke sowas gibt es wirklich nur in Deutschland.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.