Spice ist und bleibt verboten

Das Verbot für die Droge Spice bleibt nach wie vor bestehen. Vor einiger Zeit berichteten wir ja über das Verbot von Spice, welches aus verschiedenen Kräutern und getrockneten Pflanzenteilen besteht und zunächst nur als Kräutermischung vertrieben wurde. Verschiedene Untersuchungen stellten in den Spice-Mischungen synthetische Cannabinoide wie JWH-018, HU-210 und CP-47,497 fest, die eine berauschende Wirkung haben. Daraufhin wurde der Ersatz für Cannabisprodukte Anfang des Jahres 2009 verboten, und das nicht nur in Deutschland. Spice fällt unter die 22. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung und wird laut Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) als „verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel“ eingestuft. Zunächst beschränkt auf ein Jahr ist somit jede Form der unerlaubten Herstellung, des Handels und Besitzes untersagt und auch strafbar. Aber zweifelsohne wird auch dieses Gesetz verlängert, sodass Spice auch in Zukunft verboten bleibt.