Klage gegen Rauchverbot

Das bundesweit durchgesetzte Rauchverbot hat uns Shishafreunde ja auch ganz schön zugesetzt. Besonders in Bayern ist es zurzeit besonders schwierig, seit das strikte Rauchverbot mittels eines Volksentscheids durchgeboxt wurde. Dagegen haben sich jetzt aber einige Shisha-Bar-Besitzer gewehrt und reichten Anfang August Klage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Die Klage soll das Rauchverbot lockern, da es Shisha-Raucher in ihrer Freiheit einschränken würde, können sie jetzt in einer Shisha-Bar nicht mehr ihrem Hobby, dem Shisha rauchen nachgehen. Auch die Existenz der rund 500 Shisha-Bars in Bayern sei betroffen. Das Rauchen in geschlossen Räumen schade weiterhin nicht der Volksgesundheit, dem entsprechend gibt es keine Grundlage für das strenge Verbot. „Bei allem Verständnis für den Nichtraucherschutz muss es die Möglichkeit geben, sich in abgeschlossenen Bereichen von Gaststätten aufzuhalten, in denen das Rauchen erlaubt ist“, erklärten die Anwälte der Shisha-Bar-Besitzer.

2 Antworten auf „Klage gegen Rauchverbot“

  1. Na hoffentlich hat die Klage Erfolg, ich will auf mal raus gehen in eine Bar oder ein Café zum Shisha rauchen und nicht immer nur in der eigenen Bude hocken…

  2. Der Definition nach kann von „Rauchen“ nur gesprochen werden, wenn Tabak verbrannt wird bzw. glimmt. Bei Wasserpfeifen glimmt aber nicht der Tabak, sondern die Holzkohle, die auf der Alufolien-Abdeckung über dem Tabak liegt. Die glutheiße Luft wird durch die Löcher der Alufolie gesogen, mischt sich mit den Aromastoffen des feuchten Tabaks unter der Folie und wird dann durch das Wasser der Wasserpfeife hindurchgesogen, um dort abzukühlen. Der Tabak selbst glimmt dabei nicht, und er schwelt auch nicht (wie gelegentlich behauptet wird), sondern er wird nur erhitzt, um seine Aromata abzugeben. In Deutschland ist es üblich, den Tabak von der daraufliegenden Kohle durch diese Alufolie abzutrennen, eben damit der Tabak nicht selbst glimmt. Definitionsgemäß ist das Paffen oder Inhalieren des wassergekühlten Aromas also kein Rauchen, da hier nicht der Tabak verbrannt wird, sondern nur die Holzkohle über ihm. Hans Zimmermann

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