Auswirkungen des Rauchverbotes auf Shisha-Cafés

Es gab ein großes Hin und Her in der Frage des allgemeinen Rauchverbotes. Eine günstige Entscheidung war besonders für die Betreiber von Shisha-Cafés wichtig. Geht man doch vorrangig in Shisha-Cafés, um eine Shisha in angenehmer Umgebung zu genießen. Mittlerweile hat sich die rot-rote Koalition in Berlin geeinigt und eine Lockerung des allgemeinen Rauchverbotes beschlossen. Diese Lockerungen sind Anfang des Jahres in Kraft getreten. So darf beispielsweise wieder in kleinen Bars geraucht werden, welche nicht größer als 75m² sind und weitere Auflagen erfüllen. So müssen diese Bars als „Raucherkneipe“ ausgezeichnet sein und dürfen den Eintritt nur Volljährigen erlauben. Auch dürften darin keine zubereiteten Speisen angeboten werden. (Quelle: morgenpost.de)

Mitte des letzen Jahres gab es bereits eine vorläufige Regelung für Shisha-Bars. Diese erlaubte, nachdem eine Betreiberin eines Shisha-Cafés einen Eilantrag gestellt hatte, da ihre Existenzgrundlage bedroht war, das Rauchen von Shishas in Cafés, welche von außen deutlich als „nicht rauchfreie Gaststätte“ gekennzeichnet sind und die keine alkoholischen Getränke anbieten. Auch ist der Zutritt für Kinder und unter 16 Jährige verboten. Diese Regelung trat am 11.07.2008 in Kraft und trat nach sechs Monaten außer Kraft, also Ende Januar. Wie erneut entschieden wird, steht noch nicht fest. (Quelle: Gerichtsentscheidungen für Berlin)

Aber durch die gelockerte Regelung des allgemeinen Rauchverbotes dürften zumindest kleinere Shisha-Bars jetzt wieder erleichtert aufatmen, ist doch ihre Existenzgrundlage gesichert und die Gäste können weiterhin in den verschiedenen Shisha-Geschmäckern schwelgen.

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