Tabak-Einfuhrbestimmungen

Nun ist es wieder so weit, der Sommer ist da, wenn auch nur kalendarisch und die Urlaubssaison beginnt. Dann heißt es wieder Koffer packen und ab in den Süden, in das Ausland bzw. in die Ferien. Im Bezug auf die Shisha-Freunde heißt das, im Ausland und besonders in den orientalischen Ländern kann man nach Herzenslust Shisha in authentischer Atmosphäre und in orientalischer Umgebung rauchen und verschiedenen Tabak und weiteres Shisha-Zubehör weitaus günstiger erwerben. Aber wie sieht es mit den Einfuhrbestimmungen bei der Einreise in Deutschland aus?

Aus EU-Ländern, also beispielsweise Tschechien, Frankreich und Co. kann man 1 kg Rauchtabak einführen. Aus Nicht-EU-Ländern, wie beispielsweise der Türkei kann man 250 g, also in der Regel eine Packung Shisha-Tabak ausführen. Dies kann man im Tabaksteuergesetz Paragraph 2 Absatz 3 aus dem Jahr 1992, aktualisiert 2006, nachlesen. Dennoch sollte man bedecken, dass Shisha-Tabak aus anderen Ländern eine höhere Feuchtigkeit enthält und somit nur bedingt unter die Zollbestimmungen fällt.

Um auf Nummer sicher zugehen, sollte man sich lieber seinen Shisha-Tabak in Deutschland besorgen oder einfach und ohne weitere Komplikationen mit dem Zoll im Internet bestellen.

2 Antworten auf „Tabak-Einfuhrbestimmungen“

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